AGB

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen gelten für alle Aufträge, auch für künftige Lieferungen, Nachlieferungen etc., selbst wenn sie nicht erneut erwähnt werden. Für die wechselseitigen Vertragspflichten, insbesondere den Umfang der Lieferung, ist nur der schriftl. Kaufvertrag maßgebend. Anderslautende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Zustimmung, Stillschweigen gilt regelmäßig nicht als Genehmigung. Mündliche, telefonische, telegrafische oder fernschriftliche Vereinbarungen, Abreden, Zusagen und Zusicherungen, sowie spätere Abänderungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart oder von uns bestätigt werden.

2. Lieferfrist

Vereinbarte Lieferfristen beginnen erst, wenn alle für die Ausführung erforderlichen Details geklärt und alle Vorauszahlungen, die der Besteller zu erbringen hat, geleistet worden sind. Die Lieferfrist verlängert sich um die Zeit, um die sich der Besteller mit seinen Verpflichtungen verspätet. Eine Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand rechtzeitig das Werk verlassen hat oder Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist. Bei höherer Gewalt verlängert sich entsprechend die Lieferfrist, gleichgültig, ob sie in unserem Werk oder bei Unterlieferanten eintritt. Als höhere Gewalt gilt z. B Streik. Aussperrung, Betriebsstörungen, Verzögerung in der Anlieferung wichtiger Rohstoffe und Materialien. Der Besteller darf Lieferungen vor Ablauf der Lieferzeit und Teillieferungen nicht zurückweisen.

3. Preisgestaltung

Die vereinbarten Preise gelten für die Lieferung, einschließlich Verpackung, ohne Mehrwertsteuer. Diese ist in der gesetzlichen Hohe hinzuzurechnen. Liegt der vereinbarte Liefertermin später als 4 Monate nach Vertragsabschluß, so gelten die Preise am Tag der Lieferung. Dies gilt auch. wenn sich die Lieferung oder die Fertigstellung aus einem vom Besteller zu vertretenden Grund über den Vorgesehenen Liefertermin hinaus verzögert, so daß mehr als 4 Monate zwischen Vertragsabschluß und Lieferung liegen.

4. Zahlung

Unsere Rechnung sind innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum abzüglich 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Die Ware bleibt bis zur völligen Zahlung unser Eigentum. Teilzahlungen bedürfen einer besonderen Vereinbarung. Wechsel werden von uns nur wenn dies ausdrücklich vereinbart worden ist und nur zahlungshalber entgegengenommen. Gutschriften für Wechsel oder Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangs. Gutschriften erhalten die Wertstellung des Tage, an dem wir über den Gegenwert endgültig verfügen können. Wechsel und Diskontspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Gerät der Besteller in Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Zinsen in Höhen banküblicher Überziehungszinsen zu berechnen. Die Nichteinhaltung der Zahlungsverpflichtungen oder Umstände, die die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern geeignet sind können die sofortige Fälligstellung unserer Forderungen zur Folge haben. Sie berechtigen uns noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorkasse oder Sicherheitsleistung auszuführen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung geltend zu machen.

5. Lieferung und Gefahrübergang

Unsere Lieferungen erfolgen frei Haus ab 1000 DM Warenwert. Die Gefahr geht auf den Besteller über sobald die Ware bei ihm eingetroffen ist. Reklamation können nur innerhalb 8 Tagen nach Erhalt der Waren berücksichtigt werden. Versandfertig gemeldete Ware muß unverzüglich abgerufen werden sonst kann sie nach Ablauf eines Monats auf Kosten und Gefahr des Bestellers eingelagert werden.

6. Lieferverzug und Schadenersatz

Geraten wir in Lieferverzug oder ist uns die Lieferung aus einem Grunde, den wir zu vertreten haben, ganz oder teilweise unmöglich, so hat der Besteller die gesetzlich vorgesehenen Rechte. Schadenersatzansprüche stehen ihm nur dann zu, wenn Verzug oder Unmöglichkeit auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlungen unserer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt auch für Schäden aus Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen.

7. Annahmeverzug

Lehnt der Besteller die Annahme der Ware ab, oder gerät er mit der Zahlung in Verzug und lehnen wir deswegen die weiteren Vertragserfüllung ab und machen Schadenersatz wegen Nichterfüllung geltend, so können wir ohne weiteren Nachweis 10%des Kaufpreises ohne Mehrwertsteuer so wie die auf dieses Rechtsgeschäft entfallenden Vertreterprovisionen verlangen. Der Besteller kann den Nachweis führen, daß unser Schaden geringer ist als diese Pauschale.

8. Gewährleistung

Für Mängel unserer Waren, ausgenommen für die Haltbarkeit der Leuchtmittel, für die wir nicht haften, leisten wir auf die Dauer von 6 Monaten ab Übergabe Gewahr. Fehlerhafte Waren werden von uns nach unserer Wahl nachgebessert oder es erfolgt eine Ersatzlieferung. Nachbesserung und Ersatzlieferung erfolgen für den Besteller unentgeltlich und kostenfrei. Die Gewährleistung entfällt, wenn die Ware unsachgemäß behandelt, überbeansprucht oder nicht ausreichend gewartet worden ist oder wenn an der Lieferung ohne unser Wissen Veränderungen vorgenommen werden oder wenn es sich um normale Abnutzung handelt. Für Mängel und Schaden. die durch unsachgemäße Montage verursacht werden, übernehmen wir keine Haftung. Der Besteller hat uns die zur Vornahme der Nachbesserung und die zur Lieferung und zur Montage von Ersatzteilen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Schlagen Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen fehl, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Schadenersatzansprüche, insbesondere für etwaige Folgeschäden, stehen dem Besteller nur zu, wenn unseren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden trifft. Dasselbe gilt für Schadenersatzansprüche des Bestellers wegen der Verletzung sonstiger sich aus dem Vertrag ergebender Pflichten. Wir übernehmen keine Gewährleistung dafür, daß die mit unseren Beleuchtungskörpern ausgeleuchtete Ware hierdurch keine Veränderung erfährt, insbesondere also farbecht ist.

9. Eigentumsvorbehalt

Unsere Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen oder künftigen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum. Das Eigentum geht erst dann auf den Besteller über, wenn er uns alle seine Verbindlichkeiten reguliert hat. Dies gilt auch Zahlung für bestimmte vom Besteller bezeichnete erfolgt ist, die Regulierung anderer Lieferungen und Leistungen aber noch zu erfolgen hat. Bei Kontokorrent dient der Eigentumsvorbehalt der Sicherung unserer Saldoforderung. Die von uns gelieferten Geräte werden auch dann kein Zubehör und kein Bestandteil eines Gebäudes, wenn die Leitungen und Schienen fest mit den Räumen verbunden worden sind. Vorsorglich tritt der Besteller schon jetzt seine etwaigen Wegnahme-, Herausgabe-, Eigentums- oder Miteigentumsrechte an diesen Sachen, die ihm gegen den Grundstücks- und Gebäudeeigentümer zustehen, an uns ab. Die Verpfändung oder Sicherungsübertragung unserer Waren ist verboten. Von einer Zwangsvollstreckung in unsere Lieferung oder jeder Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte, hat uns der Besteller unverzüglich unter Überlassung der Unterlagen zu benachrichtigen und bei Gefahr im Verzug selbst die zur Wahrung unserer Rechte erforderlichen Maßnahmen einzuleiten.

10. Zurückbehaltungsrecht

und Aufrechnung Der Besteller ist nicht berechtigt, wegen Gegenansprüchen, die nicht aus diesem Vertragsverhältnis herrühren, ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben, Mit Gegenforderungen darf der Besteller nur aufrechnen, wenn sie unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind.

11. Erfüllungsort

Gerichtsstand Erfüllungsort für alle Ansprüche des Vertragspartners, die mit diesem Vertrag zusammenhängen ist Landau/Pfalz, Ist der Besteller Kaufmann, der nicht zu den in §4 des HGB bezeichnete Gewerbetreibende gehört, oder hat der Besteller keinen Gerichtsstand im Inland, so ist Gerichtsstand Landau/Pfalz. Auch für ins Ausland gilt deutsches Recht.

12. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferungsbedingungen nichtig sein oder werden, so wird davon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die nichtige Klausel ist dann durch eine solche zu ersetzen, die möglichst den gleichen wirtschaftlichen Zweck wie die nichtige Klausel erreicht.